wegen der vom Bundesinnenministerium verbotenen kurdischen Symbole
Am 18 März fand vor dem Amtsgericht München eines der vielen Verfahren wegen der Verwendung von Symbolen im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot statt.
Angeklagt war Claus Scheer, der als Versammlungsleiter bei der der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz im Februar 2018 gegen die Fahnen- und Bilderverbote der Münchner Behörden und der Polizei protestierte und dabei einen Wimpel der Volksverteidigungseinheiten der kurdischen YPJ und ein Plakat mit der Forderung Freiheit Abdullah Öcalan mit seinem Porträt trug.
Abdullah Öcalan ist seit 20 Jahren politischer Gefangener des türkischen Staates und befindet sich seit dem auf der Gefängnisinsel Imrali in Isolationshaft.
Claus Schreer erklärte vor Gericht: „Im Gegensatz zu den völkerrechtwidrigen Aggressionskriegen der NATO-Staaten und dem völkerrechtwidrigen Einmarsch der türkischen Armee in Afrin, ist das Recht auf Selbstverteidigung ausdrücklich in der Charta der Vereinten Nationen verankert. Die kurdischen Volksverteidigungskräfte verdienen unseren Respekt und unsere Solidarität. Und selbstverständlich ist es das Recht aller Demokraten ist, die Freilassung von Abdullah Öcalan zu fordern und dabei auch ein Porträt von ihm zu verwenden, genau so wie vor 40 Jahren, als wir in der Anti-Apartheid Bewegung die Freilassung Nelson Mandelas gefordert haben. (…) Es kann nicht strafbar sein, sich mit denen zu solidarisieren, die das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Recht auf Selbstverteidigung für sich in Anspruch nehmen. Und es kann nicht strafbar sein, die Freilassung Abdullah Öcalans zu fordern und dazu auch ein Porträt von ihm zu verwenden. (…) Die Verbote kurdischer Symbole sind ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsfreiheit.
Den größten Teil des ersten Tages der Verhandlung bestimmten die Aussagen des Herrn Kaller vom Bundesinnenministerium, der als „Sachverständiger“ geladen war.
Er erläuterte rund eine Stunde lang die Sicht der Bundesregierung, dass sich die PKK der Kennzeichen der nicht verbotenen YPJ und YPG, ebenso wie von Abbildungen Abdullah Öcalans, bediene, sie „usurpiere“ und deshalb jede öffentliche Verwendung als Unterstützung der PKK zu werten sei, weil sie „den Zusammenhalt der PKK fördert“. Ob eine Versammlung eine Unterstützungsversammlung für die PKK sei, stelle sich erst „durch den tatsächlichen Ablauf“ heraus, z.B. ob sich Kurden daran beteiligen, die der Staatsschutz der PKK zuordnet.
Die Verhandlung wird am Dienstag, 26.03 fortgesetzt.
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